„Wie wir in Zukunft leben Wollen“ – Aufruf zum Transmediapreis

WIE WIR IN ZUKUNFT LEBEN WOLLEN ist das Thema des Ideenwettbewerbs für cross- oder transmediale, interaktive und/oder immersive Formate. Interessierte reichen Ihre Konzepte einschließlich Synopsis, max. fünfseitige Projektbeschreibung, geplante Plattformen etc. ein. Eine Fachjury bewertet die Einreichungen.

Bei der Preisverleihung am 1. Juli 2019, im Rahmen des Fritz-Gerlich-Filmpreises beim Filmfest München, werden die besten drei Konzepte ausgezeichnet. Dotiert sind sie mit 1.500€ für den ersten, 1.000€ für den zweiten und 500€ für den dritten Platz.

Das Preisgeld wird gestiftet von TELLUX next.

Die moderne Welt ist digital und sie ist vor allem disruptiv. Neue Technologien, neue Märkte, neue Kommunikationsstrukturen verdrängen das Alte. Vielen Menschen machen diese Veränderungen Angst, wenn der kleine Buchladen der Online-Konkurrenz weichen muss oder die freundliche Beraterin am Bankschalter durch eine App auf dem Smartphone ersetzt wird.
Zeiten der Veränderung sind aber auch die richtigen Zeiten für Menschen, die Zukunft gestalten möchten. Frauen und Männer fragen sich im Angesicht des Wandels und seiner Möglichkeiten, WIE WIR IN ZUKUNFT LEBEN WOLLEN? Wie soll die neue Welt aussehen, damit die Menschen im Guten miteinander leben? Welche Zukunftsbilder haben wir im Kopf. Was sind unsere Visionen von einer lebenswerten Welt?

TELLUX next GmbH, zusammen mit TOP: Talente – Akademie für Film und Fernsehdramaturgie und der katholischen Journalistenschule ifp rufen dazu auf, Konzepte für spannende und nachdenkliche medienübergreifende Geschichten einzureichen.

Im Zusammenhang mit der Verleihung des Transmediapreises bieten TOP:Talente einen vierstündigen innovativen Workshop am 1. Juli 2019 zwischen 11 und 15 Uhr im ifp in München an. Die Gewinner und maximal fünf weitere von der Jury ausgewählte Einreichende durchlaufen darin einen Top:Talente LAB SPRINT – von der Idee WIE WIR LEBEN WOLLEN unter der Perspektive der Gerechtigkeit über das Konzept zur Umsetzung.

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EINSENDESCHLUSS: 18. MAI 2019

Die Preisstifter bzw. Veranstalter versichern, dass mit der Einreichung keine Rechteübertragung einhergeht. Diese verpflichten sich zudem, das Urheberrecht der Verfasser zu wahren und eingereichte Konzepte und Konzeptideen nicht ohne vertragliche Vereinbarung mit dem Einreicher zur Weiterentwicklung zu verwenden oder verwenden zu lassen.